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für die S Y C – Clubanlagen in West und Ost Seekirchen 2005 I. Vorbemerkung Der Zweck des Salzburger Yachtclubs besteht in der gemeinnützigen Pflege und Förderung des Segelsports auf dem Wallersee. Dieses Ziel soll u.a. erreicht werden durch Schaffung und Instandhaltung von Clubanlagen, die die Ausübung des Segelsports ermöglichen. Die gegenständliche Clubordnung ist von sämtlichen Clubmitgliedern unaufgefordert einzuhalten und soll dazu beitragen, die Nutzung der Clubanlagen und Ausübung des Segelsports bestmöglich zu verwirklichen. II. Clubeinrichtungen / Gäste Die Nutzung des Clubgeländes – West und Ost – ist ausschließlich Clubmitgliedern vorbehalten. Ausnahmen bestehen lediglich für Teilnehmer an sport- und gesellschaftlichen Veranstaltungen (Regatten, Segelkurse, andere Veranstaltungen) des SYC und deren Angehörige. Gleiches gilt für Gäste, die von Mitgliedern des SYC zur Ausübung des Segelsports eingeladen werden. III. Nutzung der Clubeinrichtungen Die Benützung sämtlicher Clubeinrichtungen hat in schonender und sachgemäßer Weise zu erfolgen. Der Aufenthalt im Clubgelände und die Benutzung der Clubeinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt von Kindern von Clubmitgliedern oder deren Gäste im Clubgelände fällt unter Verantwortung und Obsorge der Eltern bzw. Aufsichtspersonen. Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Clubanlage nicht gestattet. Das Campieren im Clubgelände ist verboten. Fischen und Angeln ist nicht erwünscht. Im gesamten Clubgelände ist auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Die Entsorgung der Abfälle hat in die hiefür vorgesehenen Müllbehälter zu erfolgen. Private Gegenstände, wie beispielsweise Fahrräder, Motorräder, Außenbordmotoren, Kinderwägen, Sonnenliegen, sind derart abzustellen, dass die Nutzung der Zu- und Abfahrtswege, Bootsliegeplätze, Steganlagen in keiner Weise beeinträchtigt wird. Grillgerät, Federballnetz, Tischtennistisch und dgl. sind nach Gebrauch wieder wegzuräumen. IV. Bootshaus / Werkzeugkasten Aus dem Bootshaus entnommene Gegenstände sind nach Gebrauch wieder zurückzustellen. Gleiches gilt für den Werkzeugkasten. Dieser ist insbesondere nach Gebrauch wieder zu verschließen. Verbrauchte Werkgegenstände, wie beispielsweise Schrauben, Kleber, Klebebänder und dgl. sind entweder wieder neu anzuschaffen und bei der nächstmöglichen Gelegenheit wieder im Werkzeugkasten zu deponieren bzw. ist diesbezüglich eine entsprechende Information an den Sektionsleiter West zu erstatten. V. Badebetrieb / Jollensteg Für den Badebetrieb und Sonnenliegen ist ausschließlich der Jollensteg wie auch die Wiesenfläche vorgesehen. Der Segelbetrieb (An- und Ablegen, Segelbergung und andere Arbeiten) darf nicht behindert werden. VI. Hauptsteg Der Hauptsteg ist grundsätzlich ausschließlich dem Segelbetrieb (An- und Ablegen, Segelbergung und sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten) vorbehalten. Segeljollen dürfen am Hauptsteg nicht dauernd vertäut werden. VII. Clubräume West / Ost Der Clubraum dient zum allgemeinen Aufenthalt der Clubmitglieder. Demgemäß sind keinerlei Gegenstände wie beispielsweise Kühltaschen, Picknickkörbe, Segeltaschen und dgl. länger als kurzfristig abzustellen. Gleiches gilt für die Sanitäranlagen im Bootshaus. Es sind dort insbesondere keine persönlichen Waschgegenstände wie beispielsweise Zahnbürsten, Handtücher, Zahnpasten und Waschgels zurückzulassen. VIII. Terrassenbereich Clubhaus West Die Tische und Stühle des Terrassenbereiches, gelegen zwischen Hauptsteg und Clubhaus, sind so anzuordnen, dass eine uneingeschränkte Durchgangsmöglichkeit vom Hauptsteg kommend Richtung Clubhaus und in umgekehrter Richtung wie auch entlang des Clubhauses möglich ist. Auf sämtlichen Tischen und Stühlen des Clubgeländes wie auch auf den Absperrungsleinen sind generell längerfristig keinerlei Gegenstände wie beispielsweise Taschen, Handtücher, Badesachen, zu deponieren. IX. Bewirtschaftung Die Bewirtschaftung unseres Clubhauses in West und Ost erfolgt in Eigenregie. Sämtliche Gläser, Flaschen, Teller und dgl. sind nach Nutzung durch alle Clubmitglieder selbst wieder wegzuräumen. Tische sind abzuwischen. Aschenbecher sind zu entleeren. Verpackungsmaterial, Plastikflaschen und dgl. sind in die vorgesehenen Mülltonnen einzuwerfen. Die Nutzung des Küchenbereiches ist grundsätzlich für alle Clubmitglieder möglich. Der Kühlschrank im Küchenblock (Clubhaus West) kann lediglich kurzfristig für die Aufbewahrung von Lebensmitteln und Getränken mitbenutzt werden. Insbesondere nach Wochenenden sind sämtliche privat eingebrachte Kühlgüter aus dem Kühlschrank zu entfernen. X. Seemannschaft Der optische Zustand des gesamten Clubgeländes in West und Ost, insbesondere aber auch der dort abgestellten Boote, ist u.a. das Aushängeschild des SYC. Es ist daher strikt zu vermeiden der Eindruck von ungepflegten oder vergammelten Booten, verschlissenen Bootsabdeckungen, Tauwerk, Clubstander und dgl., ebenso wie unseemännisch aufgetuchte oder schlecht versorgte Segel. Im gesamten Clubgelände, ausgenommen in jenen Bereichen, in denen der Badebetrieb und das Sonnenliegen erfolgt, ist das Tragen einer Oberbekleidung (T-Shirt, Clubleiberl) erwünscht. XI. PKW-Abstellplatz Mit dem Campingplatzbetreiber in Zell am Wallersee hat der SYC bezüglich Abstellen von PKWs eine Vereinbarung getroffen. Das Abstellen der PKWs kann daher auf der für den SYC zur Verfügung gestellten Park-/Wiesenfläche erfolgen. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Zugangsweg ist nur bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung möglich. Das längerfristige Abstellen von Kraftfahrzeugen im Hafengelände Ost ist nicht zulässig. XII. Private Veranstaltungen Die Nutzung der Clubhäuser für private Feiern (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläen, u.a.) von Clubmitgliedern und deren Gästen ist nur mit Zustimmung und Genehmigung des SYC-Vorstandes möglich. XIII. Schlußbestimmung Zuwiderhandlungen gegen die Clubordnung führen zur Beanstandung oder schriftlichen Abmahnung durch den Vorstand des SYC und können letztlich im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Satzung des SYC zum Ausschluss des Clubmitglieds führen. | |
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